Gelegenheitsarbeit „Libretto Familglia“

Alles über das "Libretto Famiglia"

Familien-Jollys arbeiten gelegentlich und können in Italien über das sogenannte „Libretto famiglia“ des INPS angestellt werden. Für das "Libretto famiglia" müssen sich die Familie (Arbeitgeber) und der Familien-Jolly (Arbeitnehmer) beim INPS registrieren. Wir liefern alle wichtigen Informationen dazu und zeigen hier wie es geht! Als Alternative können Familien-Jollys auch als Haushaltsangestellte beschäftigt werden. Mehr Infos dazu unter https://bit.ly/43iuEZG

Wer darf das „Libretto Famiglia“ nutzen?

Privatpersonen können, außerhalb jeglicher freiberuflichen oder unternehmerischen Tätigkeit, folgende gelegentliche Arbeiten in Auftrag geben:

  • Arbeiten im Haushalt
  • Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen
  • Privatunterricht